Tippgeber

    Neuer Text.     Tippgebervereinbarung.  - ist nur ein ENTWURF - genaue Version wird gerade überarbeitet .....



Zwischen der Firma: immo1.berlin

und

dem/der  Tippgeber/Tippgeberin

Name: ____________________________
Adresse: __________________________
Firma: ____________________________


wird folgende Vereinbarung geschlossen: 


Der/die Tipp-Geber/in führt der Firma __immo1.berlin _______ Kontaktdaten potentieller Immobilienverkäufer und dessen Immobilien zu. Dazu benennt der/die Tipp-Geber/in schriftlich Anschrift und ggf. E-Mail und Telefonnummer des potentiellen Verkäufers sowie die vollständige Anschrift des zu verkaufenden Objektes. Nach Erhalt dieser Daten erhält der/die Tipp-Geber/in kurzfristig eine Rückmeldung mit der Bestätigung, wenn der Firma __immo1.berlin______ dieses Objekt noch nicht bekannt ist. 


Dazu gehören folgende Voraussetzungen:


  • Das Objekt wird zum aktuellen Zeitpunkt nicht in elektronischen noch in Printmedien veröffentlicht.
  • Das Objekt steht nicht zur Versteigerung an und wird von keinem Maklerbüro angeboten.
  • Das Objekt wurde uns noch nicht von Dritten angeboten und ist ein Neuzugang unseres Bestandes. 


Idealerweise und um die Erfolgschancen zu erhöhen, informiert der/die Tipp-Geber/in den potentiellen Verkäufer, dass die Firma __immo1.berlin_______ Kontakt aufnehmen wird.


Danach wird mit der Vermittlungstätigkeit begonnen, sofern sich aus des Tipp des Tipp-Gebers ein Verkaufsauftrag ergeben hat. 


Nach Abschluss eines Maklerallein (-exklusiv-) Auftrages mit der/dem Eigentümer/in zahlen wir per Banküberweisung einen


Sofort Vorschuss von 200,- €,


der später mit der Tippgeberprovision verrechnet wird.

 Nach erfolgreichem notariellen Verkauf des benannten Objektes und Erhalt der Maklerprovision erhält der/die Tipp-Geber/in die vereinbarte Tipp-Provision.



Die Firma __immo1.berlin______ zahlt folgende Beträge an den/die Tipp-Geber/in:


notarielle beurkundeter Kaufpreis:                            Tipp-Geber/inproision:


bis 219.999,- €                                                                1.000,- €


ab 220.000,- €                                                                 2.000,- €


ab 330.000,- €                                                                 3.000,- €


ab 440.000,- €                                                                 4.000,- €


ab 550.000,- €                                                                 5.000,- €


ab 660.000,- €                                                                 6.000,- €     





Dazu benennt der/die Tipp-Geber /in in Form einer Rechnung, wohin und in welcher Form (Kontoüberweisung oder Barzahlung) die Tipp-Provision gezahlt werden soll. Die Firma __immo1.berlin___ überweist die vereinbarte Tipp-Provision innerhalb einer Woche nach Erhalt der Käuferprovision. Weitere mündliche Absprachen zu diesem Vertrag bestehen nicht.  Die erhaltene Tipp-Geberprovision ist i.d.R. steuerpflichtig, dafür hat der/die Empfänger/in zu sorgen.


Zusatzvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.






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Ort, Datum Unterschrift Firma                    Ort, Datum, Tippgeber


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