Neuer Text. Tippgebervereinbarung. - ist nur ein ENTWURF - genaue Version wird gerade überarbeitet .....
Zwischen der Firma: immo1.berlin
und
dem/der Tippgeber/Tippgeberin
Name: ____________________________
Adresse: __________________________
Firma: ____________________________
wird folgende Vereinbarung geschlossen:
Der/die Tipp-Geber/in führt der Firma __immo1.berlin _______ Kontaktdaten potentieller Immobilienverkäufer und dessen Immobilien zu. Dazu benennt der/die Tipp-Geber/in schriftlich Anschrift und ggf. E-Mail und Telefonnummer des potentiellen Verkäufers sowie die vollständige Anschrift des zu verkaufenden Objektes. Nach Erhalt dieser Daten erhält der/die Tipp-Geber/in kurzfristig eine Rückmeldung mit der Bestätigung, wenn der Firma __immo1.berlin______ dieses Objekt noch nicht bekannt ist.
Dazu gehören folgende Voraussetzungen:
Idealerweise und um die Erfolgschancen zu erhöhen, informiert der/die Tipp-Geber/in den potentiellen Verkäufer, dass die Firma __immo1.berlin_______ Kontakt aufnehmen wird.
Danach wird mit der Vermittlungstätigkeit begonnen, sofern sich aus des Tipp des Tipp-Gebers ein Verkaufsauftrag ergeben hat.
Nach Abschluss eines Maklerallein (-exklusiv-) Auftrages mit der/dem Eigentümer/in zahlen wir per Banküberweisung einen
Sofort Vorschuss von 200,- €,
der später mit der Tippgeberprovision verrechnet wird.
Nach erfolgreichem notariellen Verkauf des benannten Objektes und Erhalt der Maklerprovision erhält der/die Tipp-Geber/in die vereinbarte Tipp-Provision.
Die Firma __immo1.berlin______ zahlt folgende Beträge an den/die Tipp-Geber/in:
notarielle beurkundeter Kaufpreis: Tipp-Geber/inproision:
bis 219.999,- € 1.000,- €
ab 220.000,- € 2.000,- €
ab 330.000,- € 3.000,- €
ab 440.000,- € 4.000,- €
ab 550.000,- € 5.000,- €
ab 660.000,- € 6.000,- €
Dazu benennt der/die Tipp-Geber /in in Form einer Rechnung, wohin und in welcher Form (Kontoüberweisung oder Barzahlung) die Tipp-Provision gezahlt werden soll. Die Firma __immo1.berlin___ überweist die vereinbarte Tipp-Provision innerhalb einer Woche nach Erhalt der Käuferprovision. Weitere mündliche Absprachen zu diesem Vertrag bestehen nicht. Die erhaltene Tipp-Geberprovision ist i.d.R. steuerpflichtig, dafür hat der/die Empfänger/in zu sorgen.
Zusatzvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
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Ort, Datum Unterschrift Firma Ort, Datum, Tippgeber